Unsere Stornierungsregeln

Bei Nicht-Inanspruchnahme wird der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B.schlechtes Wetter.


Wenn der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt, wird vom Vermieter eine Entschädigung vom Mieter geltend gemacht. Erforderlich ist in jedem Fall eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter.


Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertrags-verhältnis einzutreten. Dies bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Bei Stornierung der Ferienwohnung durch den Mieter gelten somit folgende Stornierungsbedingungen und es werden folgende Zahlungen vom Mieter an den Vermieter fällig: Rücktritt bis zum 30. Tag vor Mietbeginn:


0 % des Mietpreises Rücktritt zwischen dem 30. und 14. Tag vor Mietbeginn

50 % des Mietpreises Rücktritt ab dem 14. Tag vor Mietbeginn

100 % des Mietpreises bei Nichtanreise

100 % des Mietpreises bei Abbruch während des Aufenthaltes


Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten und einer Reiseabbruch-Versicherung.